Wichtiger Baustein für den Biotopverbund Die natürliche Artenvielfalt ist bedroht. Zum einen durch die Intensivierung der Landwirtschaft, aber auch durch die zunehmende Zersiedelung und den massiven Ausbau des Verkehrsstreckennetzes. In Deutschland nimmt die Siedlungs- und Verkehrsfläche täglich um etwa 100 Fußballfelder zu (67 Hektar) und verschärft die Situation weiter (Bundesregierung 2016). Eine Trendwende dieser Flächeninanspruchnahme ist nicht zu erkennen, schon gar nicht im Landkreis Harburg, dessen Bevölkerungszunahme noch länger anhalten wird.
Diese Entwicklung hat gravierende Folgen für die Biodiversität: die Verinselung von Lebensräumen durch Zerstörung, Zerschneidung und Verarmung von strukturellen Elementen hat eine Hauptrolle bei deren Negativentwicklung. Sie machen die Landschaft undurchlässig für Wanderungs-, Ausbreitungs- und Ausgleichsbewegungen von Tieren und Pflanzen. Um die Populationen vieler Arten langfristig zu sichern ist es entscheidend, ihre Habitate räumlich zu verknüpfen durch einen Biotopverbund: die vereinzelten Lebensräume sollen durch naturnahe Elemente verbunden werden um so die Wanderung von Arten zu ermöglichen. Im Landkreis Harburg sind solche Wanderkorridore vor allem die naturnahen Flussläufe von Luhe, Seeve und Este, die einen Austausch in Nord-Süd-Richtung eröffnen. Die einzige entsprechende Struktur in Ost-West -Richtung bildet die ehemalige Bahnstrecke Buchholz –Lüneburg.
Sie hat sich innerhalb der vergangenen Jahrzehnte aufgrund der eingestellten Nutzung sehr naturnah entwickelt. Daher ist sie auch im RROP als eine wichtige Struktur im Biotopverbund des Landkreises dargestellt. Inzwischen wurden Teile der Trasse verkauft und es stellt sich die Frage, welche Pläne der private Erwerber mit den Flächen hat. Die derzeitigen gesetzlichen Vorschriften reichen definitiv nicht aus, um gegebenenfalls einen massiven Substanzverlust an Natur im Bereich der Trasse zu verhindern. Um der Gefahr zu begegnen, dass durch bestimmte Maßnahmen die Qualität der Verbundstruktur eingeschränkt wird, stellt die Gruppe Grüne/Linke einen Dringlichkeitsantrag für den nächsten Kreistag:
Die Trasse der Buchholzer Bahn von Marxen bis zur Kreisgrenze zum LK Lüneburg soll als „Geschützter Landschaftsbestandteil nach §29 BNatschG“ ausgewiesen werden. Um zu verhindern, dass vor der endgültigen Ausweisung Maßnahmen umgesetzt werden, die einen Substanzverlust im Sinne des Naturschutzes bedeuten, soll eine einstweilige Sicherstellung verhängt werden. „Die Kreisverwaltung hat im vergangenen Jahr in einer Präsentation die Bedeutung der Trasse für den Biotopverbund herausgestellt und es ist nun höchste Zeit, zu verhindern, dass z. B. durch Baumfällungen oder andere Eingriffe die Qualität für den Naturschutz gemindert wird“, meint Elisabeth Bischoff von der Grünen Kreistagsfraktion.
Unser Antrag wurde in den Umweltausschuss am 7.11. verwiesen. Zudem hat der Landrat mit einer Sicherstellung der Flächen begonnen.