Die Grünen in Buchholz stellen den Antrag, Ausgleichsflächen nicht nur zu benennen. Es reicht nicht, Flächen als Ausgleichsflächen auszuweisen. Sie müssen auch vielen Anforderungen entsprechen, damit sie als wertvolle Flächen ihre natürliche Funktion erfüllen können.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Röhse,
• in der Stadt Buchholz wurden in den letzten Jahren im Rahmen der Bauleitplanung regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, also Kompensationsmaßnahmen, ausgewiesen.
Kompensationsmaßnahmen dienen dazu, Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes, welche durch naturschutzrechtliche relevante Eingriffe in Natur und Landschaft geschädigt wurden, in gleichwertiger Weise an anderer Stelle wiederherzustellen. Sie sind als ökologisch hochwertige Biotopstrukturen konzipiert, mit genau festgelegten naturschutzfachlichen Zielen.
Kompensationsflächen übernehmen wichtige Lebensraumfunktionen für unterschiedliche Tier- und Pflanzenarten. Gemäß BNatSchG §15 ist ihre Ausweisung rechtlich bindend; sie sind dauerhaft zu erhalten.
Auf Kompensationsflächen können Störungen durch nicht legitimierte Betretungen, nicht angeleinte Hunde oder Müllablagerungen auftreten. Sie können dazu führen, dass die Flächen als Nahrungs- und Lebensraum für viele Vogel- und andere Tierarten komplett entwertet werden. Zudem führen Müll- bzw. Kompostablagerungen zu einer Nährstoffanreicherung und Florenverfälschung, illegale Betretungen zu Vegetationsschäden.
Neben der rechtlichen Verpflichtung, die Funktionsfähigkeit der Kompensationsflächen zu erhalten, muss es vor dem Hintergrund des allgemeinen Artenrückganges und des Verlustes von Biodiversität im Interesse der Stadt Buchholz sein, solchen unerwünschten Entwicklungen entgegenzuwirken.
Aus diesen Gründen stellen wir folgenden Antrag:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Buchholz möge beschließen:
- Die Verwaltung übergibt dem Stadtrat zukünftig jeweils im Dezember eine Übersicht über alle Ausgleichsflächen der Stadt Buchholz, deren Anlage seit dem Jahr 2000 festgelegt worden sind.
- Alle Ausgleichsflächen werden mitsamt der festgelegte Rahmenbedinungen und durchzuführenden Maßnahmen beschrieben.
- Allen Ausgleichsflächen werden die an den unter a) benannten Bedingungen
– angepassten Arbeitspläne,
– durchgeführte Arbeiten, (getrennt von durch den Bauhof oder an externe Firmen
vergebenen Aufträge)
seit dem Jahr 2012 zugeordnet. - Für alle Ausgleichsmaßnahmen wird aufgeführt, ob und wann sie bezüglich der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen zur Erreichung der naturschutzrechtlichen Ziele kontrolliert werden und wurden.
Das Ergebnis der Kontrolle, die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen, die Erreichung des Ziels der Kompensationsmaßnahme wird dokumentiert.
Wer führt diese Kontrollen durch?
- Wenn solch ein Konzept nicht existiert, wird im Dezember 2022 ein Konzept für die zukünftige Planung, Durchführung und Kontrolle der in der regelmäßig vorzulegenden Liste der Kompensationsmaßnahmen beschriebenen Arbeiten dem Rat der Stadt Buchholz zur Information vorgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Sonja Hesse