Der Landkreis ist nach dem Jugendhilferecht als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen zuständig. Diese Aufgabe hat er in Teilen auf die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet übertragen. Die Einzelheiten dieser Übertragung wurden vor mehr als 10 Jahren in schriftlichen Vereinbarungen mit dem Ergebnis konkretisiert, dass der Großteil der Verpflichtungen und finanziellen Lasten bei den Städten und Gemeinden liegt. Diese Lastenverteilung hat sich im Lauf der Jahre, u.a. bedingt durch die veränderten Rechtsansprüche auf Kita- und Krippenplätze, stark zu Ungunsten der Städte und Gemeinden verändert. So sind bei nicht wenigen von ihnen die Kosten für die Kinderbetreuung inzwischen zum größten Ausgabeposten im Haushalt avanciert. Der Wunsch nach einer deutlichen Veränderung der Lastenverteilung bei der Kinderbetreuung wird deshalb von dieser Seite immer lauter – zuletzt durch eine Resolution der Gemeinde Marschacht vom 16.4.d.J.
Wir halten die o.a. Vereinbarung über die Aufgabenverteilung bei der Kinderbetreuung für nicht mehr zeitgemäß und dringend ersatzbedürftig, um die Städte und Gemeinden zu entlasten und der veränderten gesellschaftlichen Bedeutung der Kinderbetreuung gerecht zu werden.
Daher haben Erhard Schäfer und Lisa Meinhold-Engbers für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses folgenden Tagesordnungspunkt beantragt: Zukünftige Gestaltung der Kinderbetreuung im Landkreis Harburg.
Darin soll die Kreisverwaltung über den aktuellen Sachstand über die Aufgabenteilung der Kinderbetreuung zwischen dem Landkreis und den Städten und Gemeinden auf der Grundlage der o.a. Vereinbarung berichten sowie über diesbezügliche Initiativen seitens der Städte und Gemeinden die Aufgabenteilung zu ändern. Darüber hinaus möge die Kreisverwaltung in dieser Sitzung Vorschläge unterbreiten wie die Aufgabe der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen im Landkreis entsprechend ihrer pädagogischen und gesellschaftlichen Bedeutung zukünftig zu gestalten ist.