Die Kreiswohnungsbaugesellschaft muss bezahlbaren Wohnraum energieeffizient gestalten!

Pressemitteilung

„Die Aufgabe der KWG besteht darin, bezahlbaren Wohnraum in den beteiligten Gemeinden und Städten des Landkreises Harburg zu schaffen und qualitätsvolles Wohnen im Landkreis zu ermöglichen.“ So steht es im Internetauftritt der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft für den Landkreis Harburg. Angesichts des Klimawandels sollte es für so eine Gesellschaft der öffentlichen Hand eine Selbstverständlichkeit sein, die von ihr geplanten und gebauten Gebäuden so zu bauen, dass bei der Energieversorgung der Gebäude so weit wie möglich auf fossile Brennstoffe verzichtet wird und man stattdessen auf erneuerbare Energien setzt.

Angesichts der dramatischen Situation durch den russischen Angriff auf die Ukraine wird vermehrt die fatale Abhängigkeit von russischen Erdgaslieferungen bewusst und damit die Notwendigkeit, die Energieversorgung davon unabhängig zu machen. Die Instrumente dafür beim Wohnungsbau sind vorhanden: bei gut wärmegedämmten Gebäuden kann weitestgehend auf fossile Energien verzichtet werden. An deren Stelle treten Wärmepumpen, die z.B. die Wärme des Bodens nutzen, in Kombination mit Fotovoltaikanlagen auf dem Dach, die einen spürbaren Beitrag zur Stromerzeugung liefern.

Die Erstellung derartig konzipierter Gebäude ist zunächst teurer, jedoch macht sich diese Investition über die gesamte Lebensdauer des Gebäudes mehr als bezahlt.
Daher hat die Gruppe Grüne/Linke den Antrag an den Kreistag gestellt, bei der KWG darauf hinzuwirken, ihre Gebäude mit einem höheren Standard zu planen und zu bauen und bei den Gebäuden Fotovoltaikanlagen und Gründächer zu berücksichtigen.

„Wer wie die KWG den Blick nur auf die Kaltmiete richtet und die explodierenden Nebenkosten außer Acht lässt, handelt nicht sozial und im Sinne der Mieter. Diese Kosten würden dann auf die Familien abgewälzt, die in diesen Wohnungen leben“, sagt Elisabeth Bischoff von der Gruppe Grüne/Linke. Und weiter: „Der Landkreis hat beschlossen, bis 2040 klimaneutral werden zu wollen. Das gelingt nur, wenn die Energieeffizienz von Gebäuden erhöht wird. Landkreis und Kommunen haben dabei eine wichtige, gesetzlich vorgeschriebene Vorbildfunktion.“

Außerdem ist damit zu rechnen, dass in Kürze die ausgesetzten Fördergelder für energieeffizientes Bauen von der Bundesregierung wieder fließen werden. Die Kommunale Wohnungsbaugesellschaft sollte darauf vorbereitet sein, um mit deutlich verbesserten Standards ihre nächsten Bauprojekte in Angriff zu nehmen und dabei auch ihrer sozialen Rolle gerecht zu werden.

Die Kreisverwaltung schreibt im Beteiligungsbericht des Landkreises: „Die unternehmerische Ausrichtung der Gesellschaft ist durch ein hohes Maß an Nachhaltigkeit gekennzeichnet, wobei vor allem die Investitionsentscheidungen mit Weitblick getroffen werden.“

„Hoffentlich wird sich auch der Kreistag seiner Verantwortung bewusst und unterstützt die überfällige Neuorientierung der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Harburg“, merkt Bischoff an.

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2 Kommentare

  1. Die Kommunen haben doch noch andere Möglichkeiten. Sie können – und müssen – in den B-Plänen eine Festlegung zur Energieversorgung treffen. Pflicht von Solartechnik für alle Neubauten schon jetzt, nicht erst ab 2025 wie von der Landesregierung geplant. Auch die Solarpflicht für Gewerbebautren ab 2023 ist zu spät und gilt auch nicht immer und überall….

  2. Sehr guter Antrag! Die öffentliche Verwaltung muss hier mit gutem Beispiel voran gehen, da reicht der Standard bei weitem nicht.