Grüne aus dem Landkreis Harburg fordern Kita-Gebührenerlass

Die Corona-Krise stellt unsere Gesellschaft vor besondere Herausforderungen. Dazu gehört auch, dass in den niedersächsischen Kindertagesstätten bis zum Ende der Sommerferien keine reguläre Betreuung angeboten wird. Die Notbetreuung können nur sehr wenige Eltern in Anspruch nehmen, alle anderen betreuen ihre Kinder selbst. Wie die Landesvorsitzende der niedersächsischen Grünen, Anne Kura, bereits angemerkt hat, ist diese pauschale Schließung der Betreuungseinrichtungen ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Eltern. Für viele Familien ist die derzeitige Situation nicht nur psychisch, sondern auch finanziell sehr belastend. Während die Doppelbelastung home office und Kinderbetreuung ein organisatorischer Spagat für viele Eltern ist, müssen zahlreiche Familien auch mit einem verringerten Einkommen leben.

Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, eine einheitliche Regelung zum Erlass und der Rückerstattung von Kita-Gebühren zu finden. Manche Gemeinden ziehen bereits keine Kitagebühren mehr ein, andere Gemeinden wollen nur Eltern mit derzeit verringertem Einkommen eine Anpassung der Gebühren ermöglichen, oder haben gar keine Anpassung vorgesehen. Soziale Gerechtigkeit sieht anders aus! Wir Grünen sind der Ansicht, dass alle Gemeinden die Gebühren für die Zeit der Kita-Schließung erlassen müssen, und bereits gezahlte Beiträge ab dem 18. März 2020 zurückerstattet werden sollen. Denn Kita-Gebühren werden für eine Betreuungsleistung gezahlt, die derzeit nicht stattfinden kann.

Natürlich ist uns bewusst, dass den Trägern weiterhin Kosten entstehen, etwa für die Gehälter der Erzieher*Innen. Hier sehen wir Grünen das Land Niedersachsen und den Bund in der Pflicht, die Träger bei der Deckung der Kosten zu unterstützen. Die Corona-Pandemie betrifft uns alle, und der Erhalt der Grundstrukturen der Kinderbetreuung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. So unterstützen wir Familien und stellen sicher, dass unsere Kinder auch nach der Krise wieder gut betreut werden können.

Dr. Kathleen Schwerdtner Máñez

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