Angesichts steigender Zahlen von Corona-Neuinfektionen wird aktuell diskutiert wie ein zweiter Lockdown mit der Schließung von Einrichtungen wie z.B. Schulen und Kindertagesstätten vermieden werden kann. Eine besondere Rolle spielt dabei die Belüftung von Aufenthaltsräumen, hier also v.a. von Klassenräumen, Sporthallen, Mensen usw. in den kreiseigenen Schulen. V.a. für das Winterhalbjahr stellt sich die Frage wie eine hinreichende Belüftung dieser Räume erreicht werden kann, damit es zu keiner übermäßigen Ansammlung von schädlichen Aerosolen in diesen Räumen kommt. Konkret stellt sich die Frage, ob eine Stoßlüftung während der kalten Jahreszeit ausreicht, um eine gefährliche Ansammlung von Aerosolen sicher zu vermeiden. Von wissenschaftlicher Seite wird dies bezweifelt. So sprach sich aktuell, wie den Medien zu entnehmen ist, die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina für den Einsatz von Luftfiltersystemen aus, um die Aerosole sicher zu entfernen. In ähnlicher Weise äußerte sich der Epidemiologie Prof. Lauterbach.
So weit bekannt, sind die hier in Frage kommenden Aufenthaltsräume nicht mit solchen Filtersystemen ausgestattet und angesichts des jetzt beginnenden Winterhalbjahres wird es kaum möglich sein, solche Systeme für diese Räume rechtzeitig zu beschaffen und einzusetzen.
Vor diesem Hintergrund fragt Erhard Schäfer:
1 Hat der Landkreis in allen Aufenthaltsräumen, für deren Unterhaltung er zuständig ist, überprüft wie die Raumluft in diesen Räumen insbesondere im Winterhalbjahr ausreichend vor der Ansammlung von gesundheitsgefährdenden Aerosolen geschützt werden kann?
2 Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3 Hält der Landkreis für alle diese Räume den Luftaustausch durch das Öffnen der Fenster (Stoßlüftung) für ausreichend?
4 Wenn nein, für welche Räume in welchen Gebäuden werden welche weiter gehenden Maßnahmen für erforderlich gehalten und wie wird sicher gestellt, dass diese kurzfristig umgesetzt werden können?