Welche Nutzungen sind in der freien Landschaft erwünscht und zulässig?
Wer aufmerksamen in der Landschaft unterwegs ist, wundert sich über so manche Nutzungen: Da finden sich an Waldrändern oder im Wald Grünabfallablagerungen (trotz der kostenlosen Grünabfallannahme durch den Landkreis), es entstehen Hütten und Unterstände, die offensichtlich nicht nur Tieren als Schutz dienen, oder es werden Senken und Wege mit Material verfüllt, das in der freien Landschaft nichts zu suchen hat. Man fragt sich, ob das alles so gewollt und erlaubt ist, wer das überprüft und sich um die Einhaltung der Regeln kümmert.
Die Gruppe Grüne/Linke fragt beim Landkreis am Beispiel des Kohlenbachtals westlich von Stelle nach, wo die genannten Phänomene alle zu sehen sind, sich aber niemand dafür zu interessieren scheint. „Wilde Grünabfallablagerungen gefährden die Natur durch die Nährstoffe, die dadurch eingetragen werden“, sagt Elisabeth Bischoff. „Der Kohlenbach fließt hier durch ein sumpfiges Wäldchen, der Grünabfall überdeckt inzwischen einen Wassergraben, über den die aussickernden Dünger weiterverteilt werden. Das verändert die Lebensgemeinschaften im Wald und im Wasser. Sie werden artenärmer, am Ende bleiben nur noch die Allerweltsarten übrig. Damit wird das Artensterben vor unserer Haustür gefördert.“ Das passiert auch, wenn Wiesen zu intensiv genutzt werden, z. B. durch starke Beweidung oder ständige Störungen, durch die Vögel vertrieben werden.
Wir sind auf die Antworten gespannt, ergänzt Bischoff. „Wir haben den Eindruck, dass der Landkreis nicht die nötige Kapazität an Personal hat, um sogar auch bei von aufmerksamen Spaziergängern gemeldeten Unstimmigkeiten für die nötigen Konsequenzen zu sorgen“.
Zum Schutz des Kohlenbachtals und der näheren Umgebung hat Elisabeth Bischoff die nachfolgende detaillierte Anfrage gestellt.
- Angrenzend an einen Weg entlang der Autobahn befindet sich eine riesige Ablagerung von Grünabfällen, die auch aktuell noch wächst. Das organische Material lagert auch direkt über einem wasserführenden Graben, sodass Nährstoffe in das sensible Gebiet eingetragen werden.
- In der Nähe einiger Gebäude befindet sich ein Betonring (a) mit Deckel, der eine Wasserversorgung für die benachbarten Hütten oder Ställe vermuten lässt. Das Gebäudeensemble wurde durch eine neue Zuwegung erschlossen und durch Container mit aufwendiger Überdachung (b) ergänzt.
- Etwas weiter nördlich befindet sich ein Gelände mit einem „Fuhrpark“ und anderen Materialien, die nicht unbedingt landwirtschaftlichen Nutzungen zuzuordnen sind.
- Recht idyllisch liegt auch ein vermutliches Regenrückhaltebecken im NSG Stemmbruch direkt neben der sensiblen Bachaue.
Hier fragen wir: - Ist die Grünabfallablagerung bekannt und wer ist zuständig für die Entfernung? In welchem Zeitraum sollte diese Ablagerung beseitigt sein?
- Gibt es östlich des Fachenfelder Wegs eine Genehmigung für eine Wasserversorgung, Wegebau und das Errichten von Gebäuden (Container mit Überdachung)? Wenn ja, welche Grundlage gibt es dafür?
- Ist es gestattet, nicht landwirtschaftliches Gerät in der freien Landschaft zu lagern? Wenn nein, wer ist für die Veranlassung der Entfernung zuständig?
- Gibt es Reinigungsstufen für das Wasser von der Autobahn, das in das Regenrückhaltebecken fließt? Welche Vorrichtungen verhindern bei Starkregen einen Überlauf aus dem Regenrückhaltebecken in das Bachtal?
- Wer ist bei den genannten Beispielen zuständig für die Identifizierung und Ahndung nicht rechtmäßiger Nutzungen in der freien Landschaft?
Im März 2020 hatte ich eine Anfrage zu einer Schuttablagerung im Bereich der Buchholzer Bahn nördlich von Brackel gestellt. Hier ist laut der Antwort vom 19.5.20 der Landkreis auf die Gemeinde zugegangen mit dem Ziel einer Beprobung und Entsorgung. - Wie ist der Stand dieses Verfahrens?