Die Naherholungsgebiete im Landkreis sind ein großer Schatz für die Menschen in der Metropolregion. Durch die Corona-Beschränkungen sind Fernreisen aktuell kaum möglich, das Freizeitverhalten hat sich verändert: viele nutzen die attraktiven Naturflächen vor der Haustüre. Bisher auch schon gern besuchte Gebiete wie Büsenbachtal, Brunsberg und Wulmstorfer Heide bekommen deutlich mehr Besucher, die für sich und ihre vierbeinigen Gefährten Auslauf und Erholung suchen. Dieser verstärkte Besucherandrang zeigt inzwischen auch seine Kehrseite: neue Trainingsstrecken für Mountainbiker entstehen, Wege werden verlassen und dadurch Pflanzen und wilde Tiere beeinträchtigt, Müll und andere Hinterlassenschaften bleiben zurück, störende Zäune werden einfach entfernt und Bachläufe durch spielende Kinder immer wieder aufgewühlt.
„Wir sind in Sorge, dass durch diese intensive Nutzung die Natur in den Erholungsgebieten, die zum Teil Naturschutzgebiete sind oder bisher naturschutzwürdig waren, ohne eine Lenkung zu stark beeinträchtigt werden“, befürchtet Elisabeth Bischoff von der Gruppe Grüne/Linke im Kreistag. Daher hat sie eine Anfrage an die Kreisverwaltung gestellt. Sie fragt, ob die Schutzgebietsverordnungen von Brunsberg und Büsenbachtal inhaltlich und in der Gebietsabgrenzung noch geeignet sind, einen wirksamen Schutz zu gewährleisten. Sollte das nicht der Fall sein, wäre zu klären, welcher Schutzstatus mit welchen Inhalten und welchem Flächenumfang nötig wäre, um ein gelingendes Nebeneinander von schützenswerter Natur, Naherholung und Tourismus sicherzustellen. Für die Wulmstorfer Heide sei schon lange eine Unterschutzstellung geplant, der Sachstand des Verfahrens soll dargestellt werden.
„Es müssen Regelungen gefunden werden, dass durch die Zunahme der Besucher keine
dauerhaften Schäden entstehen und Nutzungskonflikte entschärft werden,“ sagt Bischoff.
„Wir wollen die attraktiven Gebiete für die Menschen und die Natur erhalten“.
In diesem Zusammenhang stellt Lisa Bischoff folgende Fragen:
- Sind die Schutzgebietsverordnungen von Brunsberg und Büsenbachtal
a) inhaltlich und
b) in der Gebietsabgrenzung
noch geeignet, einen wirksamen Schutz zu gewährleisten? - Wenn nein, welcher Schutzstatus mit welchen Inhalten und welchem Flächenumfang wäre nötig, um ein gelingendes Nebeneinander von schützenswerter Natur, Naherholung und Tourismus sicherzustellen?
- Für die Wulmstorfer Heide ist schon lange eine Unterschutzstellung geplant. Wie ist der Sachstand des Verfahrens?