Sicherung schutzbedürftiger Gebiete im Landkreis Harburg

Der Landkreis Harburg gehört als Teil der Metropolregion Hamburg zu den Gebieten, die einen Zuwanderungsdruck verzeichnen. Dadurch wird die Konkurrenz um Flächen immer weiter verschärft: Wachsende Gemeinden konkurrieren mit der Landwirtschaft um Flächen, die vorhandenen naturnahen Flächen sind einem wachsenden Nutzungsdruck durch Erholungssuchende ausgesetzt. Besonders gravierend zeigte sich das in den vergangenen Jahren auch aufgrund der Corona-Pandemie in den Gebieten Büsenbachtal, Brunsberg und Wulmstorfer Heide. Ihre Antworten zu unserer Anfrage vom 19.5.21 zum Schutzstatus von Büsenbachtal und Brunsberg machten deutlich, dass die vorhandenen, alten Verordnungen sowohl in den Regulierungen als auch in der Abgrenzung der Gebiete dringend überarbeitet werden müssen, um die schutzbedürftigen Biotope und Arten und das historische Landschaftsbild dauerhaft zu erhalten. Das Ziel bei einer Überarbeitung der Verordnungen sollte wie in der Lüneburger Heide sein, „überregional bedeutenden Tourismus, Naherholung und anspruchsvolle Naturschutzziele in einem Gebiet beispielhaft zu vereinen.“ In beiden Gebieten halten Sie „eine Sicherung als Naturschutzgebiet, im Zusammenspiel mit einer angemessenen regelmäßigen Kontrolle zur Einhaltung der Vorschriften zielführend.“ Des Weiteren schlagen Sie vor, angrenzende Flächen mit der Zweckbestimmung „Naturschutz“ parallel zu prüfen.
Die schon beschlossene Ausweisung der Wulmstorfer Heide als Naturschutzgebiet musste aufgrund der prioritären Sicherung der FFH‐Gebietskulisse im Landkreis bislang zurückgestellt werden. Diese ist
inzwischen abgeschlossen.

Elisabeth Bischoff hat deshalb folgende Anträge gestellt:

  1. Die naturschutzwürdigen Flächen des Brunsberges und Büsenbachtales werden neu als Naturschutzgebiete ausgewiesen, die alten Verordnungen werden außer Kraft gesetzt. Bei der Neuausweisung werden auch die angrenzenden Flächen (kreiseigene und andere) daraufhin überprüft, ob sie aufgrund ihrer naturschutzfachlichen Eignung mit in das NSG aufgenommen werden können.
    Beim Büsenbachtal soll das Wissen und die Erfahrungen des AKB (Arbeitskreis Büsenbachtal) der gemeinde Handeloh für die Erarbeitung der Satzung mit einbezogen werden sollen.
  2. Für die Wulmstorfer Heide wird, wie schon am 10.10.2006 beschlossen, endlich die Ausweisung als Naturschutzgebiet „Fischbeker Heide Süd, Bornberg“ umgesetzt.

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