Überwachung der Schutzgebiete im Landkreis Harburg

In den vergangenen Monaten wurden viele FFH-Gebiete durch eine Verordnung gesichert, bei einigen Gebieten ist diese Sicherung noch in Arbeit. Nach Abschluss dieser Verfahren werden große Teile der Landkreisfläche mit einer Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebietsverordnung belegt sein. Diese Gebiete unterliegen schon heute einem sehr hohen Nutzungsdruck, z. B. auch durch Besucher, der sich zukünftig noch verstärken wird.

Vor diesem Hintergrund, erscheint die Überwachung der in den Verordnungen getroffenen Regelungen umso wichtiger. Die aktuellen Beteiligungsverfahren haben auch gezeigt, dass es bei vielen Nutzergruppen einen hohen Bedarf an regelmäßiger Beratung vor Ort gibt.

Nach dem Aufgabenzuwachs durch Erweiterung der Schutzgebietskulisse wurde der UNB neben dem allgemeinen und besonderen Artenschutz durch die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung invasiver Arten eine zusätzliche umfangreiche Aufgabe übertragen.

In den benachbarten Landkreisen, z. B. Lüneburg, Stade und Cuxhaven wurde zur Erfüllung und Unterstützung bei den oben genannten Aufgaben eine haupt- und nebenamtliche Landschaftswacht bestellt. Die Aufgabe der Landschaftswacht ist es, die Einhaltung der Ge- und Verbote der neuen Verordnungen sicherzustellen, damit Rückzugsorte von Tieren und Pflanzen nicht gefährdet werden.

Das soll zum einen durch ihre regelmäßige Präsenz in den Gebieten, aber vor allem auch durch Information und Aufklärung der Besucher und Bewirtschafter der Gebiete über die jeweiligen Besonderheiten mit ihren Schutzanforderungen. Gegebenenfalls könnten in den Aufgabenbereich der Landschaftswacht auch Gefahrensicherung, Pflegemaßnahmen, oder Abfallbeseitigung fallen.

Angesichts der dargestellten Aufgabenmehrung stelle ich für die Gruppe Grüne/Linke folgenden Antrag:

1. Der Umweltausschuss stellt fest, dass es zur Überwachung der Schutzgebiete im Landkreis Harburg sowie der Einhaltung der Vorschriften zum Artenschutz einer Landschaftswacht nach § 35 NAGBNatSchG* bedarf.

2. Die Kreisverwaltung legt dem Umweltausschuss ein Konzept vor, das entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gebiets- und aufgabenbezogen den personellen Bedarf für eine Landschaftswacht darstellt.

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