Was geschieht mit den 3 Verdachtsfällen von Ölschlammgruben im Landkreis?

Vorbemerkung
Im Dezember 2015 schloss das niedersächsische Umweltministerium mit dem Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung (WEG) einen Vertrag zur Untersuchung von Altlastenverdachtsflächen an Standorten ehemaliger Öl- und Bohrschlammgruben. Die Industrie verpflichtete sich, 5 Millionen Euro über die Vertragslaufzeit von Januar 2016 bis Dezember 2021 zur Verfügung zu stellen.
Als Grundlage der Vereinbarung dient eine Übersicht der in Niedersachsen bekannten Bohr- und Ölschlammgruben. Diese Liste enthält für den Lankreis Harburg drei förderfähige Schlammgrubenverdachtsfälle, untersucht wurde bisher laut Mitteilung der Abteilung Boden/Luft/Wasser vom 13.04.2021-Aktenvermerk vom 25.03.2021- der Standort Ohlendorf in Seevetal.
Volkmar Block stellt folgende Fragen:

  1. Warum wurden die Verdachtsfälle Nr. 254 Ölschlammgrube Meckelfeld Wintershall/Seevetal und
    Nr.256 Kieselshoeh Wintershall/Stelle nicht untersucht?
  2. Im Aktenvermerk vom 25.03.2021 wird mitgeteilt, dass vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) für den Landkreis Harburg 228 Explorationsbohrungen bezüglich Erdöl, Erdgas und Salz dokumentiert sind.
    Wie hoch ist der Anteil der jeweiligen Bohrungen nach Erdöl, Erdgas und Salz und wo liegen die Standorte?
  3. Es ist bekannt, dass aus stillgelegten Bohrlöchern auf Grund mangelhafter Abdichtung Methan (Klimafaktor 25 bezogen auf Kohlendioxid) in die Atmosphäre entweichen kann.
    Gibt es hierzu Erkenntnisse beim Landkreis, sind bereits Kontrollmessungen an alten Bohrlöchern durchgeführt worden und liegen entsprechende Daten beim LBEG vor?

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