Am 9.9. und 25.11. letzten Jahres trug der Leiter der Beratungsfirma biregio, Herr Krämer-Mandeau, im Schulausschuss aus einem Gutachten zur Schulentwicklung im Landkreis Harburg vor. Die Ausschussmitglieder stellten Fragen zu einzelnen Punkten, nahmen aber noch keine abschließenden Bewertungen vor. So heißt es im Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2019: „Der Vorsitzende stellt abschließend die Kenntnisnahme des Ausschusses fest und kündigt weitere Beratungen zu diesem Thema in den nächsten Sitzungen im kommenden Jahr an.“ Dem greift nun der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Bock, in einem Interview mit dem Wochenblatt vom 8.1.2020 vor, indem er sich wertend und abwertend zur Arbeit des Gutachters äußert. So wirft er ihm grobe Nachlässigkeit im hier vorgelegten Gutachten vor und meint: „seinem Unternehmen hängt wohl der Ruf nach, oft mit gleichen Textbausteinen zu arbeiten und immer zu denselben Ergebnissen zu kommen.“ Da Herr Bock sich in diesem Interview als Kreisschulausschussvorsitzender äußert (s. Untertitel: „Kreisschulausschussvorsitzender André Bock bewertet den vorgestellten Schulentwicklungsplan.“), handelt es sich hierbei nicht nur um eine Verletzung der gebotenen Neutralität eines Ausschussvorsitzenden, sondern auch darum, ob seine Einlassungen für den Gutachter rufschädigend sind und deshalb möglicherweise juristische Konsequenzen nach sich ziehen.
Ich frage:
- Wie lautet der genaue Auftrag, den der Landkreis der Fa. biregio erteilt hat?
- Ist der Landrat der Auffassung, dass der Auftrag abgeschlossen ist und dass der Gutachter seinen Auftrag in vollem Umfang erfüllt hat?
- Wenn nein, welche Ergänzungen sind noch zu erwarten oder was wird bei der Auftragserfüllung im Einzelnen beanstandet?
- Welchen Preis hat das Gutachten der Fa. biregio?
- Wie steht der Landrat zu den Bewertungen von Herrn Bock in dem o.a. Interview?