Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2021 klargestellt, dass das gegenwärtige Klimaschutzgesetz der Bundesregierung nicht geeignet ist, die nötigen Klimaziele zu erreichen. Daher muss dieses Klimagesetz nachgebessert werden. Dies bedeutet aber nicht nur eine Aufgabe für die Bundesregierung. Diese muss zwar Rahmenbedingungen schaffen für eine Klimawende. Die nötigen Maßnahmen dafür müssen aber in den Ländern, Kreisen und Kommunen beschlossen und umgesetzt werden. Dafür müssen alle getroffenen und zu treffenden Beschlüsse darauf hin überprüft werden, ob sie geeignet sind, ein Baustein auf dem Weg zum nötigen 1,5 Grad-Ziel zu sein.
In diesem Zusammenhang stellt Lisa Bischoff folgende Anfrage:
Welchen Beitrag kann die Planung und der Bau der östlichen Umfahrung von Buchholz zur Erreichung des notwendigen Ziels der Klimaneutralität – bis 2040 nach Beschluss des Landkreises – leisten,
- als Beitrag zur nötigen Mobilitätswende?
- als Beitrag zur Reduzierung der Flächenversiegelung und der Flächenkonkurrenz, auch im Hinblick auf die Landwirtschaft?