Der Wolf ist Teil der biologischen Vielfalt in Europa und in Deutschland. Zu 99% besteht seine Nahrung aus Wildtieren. Als Raubtier an der Spitze der Nahrungskette hat er eine wichtige Funktion bei der Regulierung des Rehwildbestandes in unseren Wäldern. So unterstützt er uns dabei, den Verbiss junger Bäume zu begrenzen.
Der Gefahr, dass auch Nutztiere dem Wolf zur Beute werden kann mit guten Herdenschutzmaßnahmen begegnet werden. Die Forderung der Grünen, Nutztierhalter in ihrem Bemühen für professionellen Wolfs- und damit Herdenschutz zu unterstützen, wurde durch die „Richtlinie Wolf“ umgesetzt. Im Rahmen dieser Richtlinie können Tierhalter Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz beantragen. In der Antwort auf eine Anfrage der Grünen an die Landesregierung im September 2019 stellte sich heraus, dass die Unterstützung der Tierhalter in Niedersachsen nicht funktioniert. Die grüne Landtagsabgeordnete Miriam Staudte kritisiert den Bearbeitungsstau im Wolfsbüro des Landesumweltministeriums: „Im Moment stapeln sich rund fast 400 Präventionsanträge beim Land.
Dahinter stehen 400 Tierhalter, die in einen besseren Herdenschutz investieren wollen, mit dem Zaunbau aber erst beginnen dürfen, wenn der Antrag bearbeitet wurde.“ Staudte kann über diese Organisationsversagen nur den Kopf schütteln: „Inzwischen weiß doch jeder, dass der Wolf ein lernfähiges Tier ist. Ein Wolf oder ein Rudel dürfen sich gar nicht erst daran gewöhnen, Schafe oder andere Weidetiere zu reißen. Die Verzögerungen für den Herdenschutz in Wolfsgebieten durch das Landesumweltministerium sind gefährlich, denn jeder vermeidbare Riss gefährdet Nutztiere.“ Grundlage für die Akzeptanz des Wolfes ist die gute Zusammenarbeit von Schaf- und anderen Nutztierhalter/innen mit den Behörden. Diese Akzeptanz wird hier durch Verzögerungen im Verwaltungsablauf sträflich aufs Spiel gesetzt. Oder geschieht das etwa bewusst, um die Forderung, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, zu unterstützen?
„Der Wolf muss im Anhang IV der FFH-Richtlinie verbleiben und ausschließlich dem Naturschutzrecht und nicht dem Jagdrecht unterliegen“, bekräftigt Elisabeth Bischoff von den Grünen im Landkreis Harburg. „Das Land muss schleunigst die Bearbeitung der Anträge forcieren, damit die Tierhalter den nötigen Herdenschutz rasch aufbauen können.“
Unsere Anfrage zum Herdenschutz: