Der DigitalPakt des Bundes für den die Länder die Förderrichtlinien letztes Jahr erstellt haben hat das Ziel die Digitalisierung in den Schulen voranzubringen. Jetzt zur Zeit der aktuellen Corona Pandemie wurde eine Beschränkung der sozialen Kontakte auf das nötigste angeordnet, die Schulen wurden geschlossen. Wie die Schulen weitergeführt werden, wird diese Woche entschieden. Sicher ist jedoch, dass digitaler Unterricht in den Schulen wichtiger denn je sein wird.
Insofern ist die Umsetzung des DigitalPaktes wichtig. Der DigitalPakt fördert nötige Voraussetzungen für digitales Lernen und auch die Anschaffung mobiler Endgeräte bis zu einer Höhe von 25000€ pro Schule. Beispielsweise stehen für die Glockenberg Grundschule in Hollenstedt 83232€, für das Gymnasium am Kattenberge 602855€ und für die BBS Winsen 796004€ zur Verfügung. Nach den Förderrichtlinien werden die Mittel nur vergeben, wenn ein pädagogisch-technisches Konzept erstellt wurde und der Schulträger die räumlichen und sächlichen Kapazitäten bereitstellt, wie bei allen schulischen Angelegenheiten.
Dazu die Fraktionsvorsitzende der Grünen Ruth Alpers: „Die Digitalisierung ist eine wichtige Aufgabe unserer Gesellschaft. Durch die Corona Krise ist sie noch wichtiger geworden. Wir sollten alles tun, um möglichst schnell mit den Fördergeldern auch den Schulen die Möglichkeit zu zumindest teilweisen „Home Office“ zu geben.“
Die Niedersächsische Förderrichtlinie ist seit 8.8.2019 in Kraft und so konnten Förderanträge schon zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 gestellt werden.
Text der Anfrage zum Kreisausschuss am 20.4.20:
a) Schulen in Trägerschaft des Landkreises
1) Für wieviele Schulen hat der Landkreis einen Förderantrag zum DigitalPakt gestellt?
2) Wieviele Anträge wurden positiv beschieden?
3) Gibt es für alle Schulen ein pädagogisch-technisches Konzept?
4) Wann werden alle Schulen die Voraussetzungen erfüllen, um ihren Förderanteil aus dem DigitalPakt erhalten zu können?
Ich möchte sie bitten, diese Fragen auch für folgende Schulen zu beantworten.
b) Schulen in Trägerschaft der Städte und Gemeinden im Landkreis
c) Schulen im Landkreis in privater Trägerschaft
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